staging.inyokaproject.org

Creative Commons 4.0 vorgestellt

allgemein.png

Im November 2013 gab es eine neue, vierte Version der bekannten Creative-Commons-Lizenzen, deren Änderungen vorgestellt werden sollen.

Die Creative-Commons-Lizenzen erfreuen sich bereits seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Fast durchgängig wird die Lizenz für alle freien Inhalte wie Texte, Bilder, Musik und Videos genutzt. Auch bei ubuntuusers.de werden die CC-Lizenzen eingesetzt.

Als Einstieg in das Thema Creative-Commons-Lizenzen empfiehlt sich der Ikhaya-Artikel „Creative Commons erklärt“.

Lizenzänderungen

Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, ehe die Version 4.0 der Creative-Commons-Lizenzen fertig war 🇬🇧 . Am 25. November 2013 gab es dann im deutschen CC-Portal den Hinweis auf die Aktualisierung. Die Frage ist: War Version 3.0 nicht gut? Die Antwort lautet: Doch, aber…

Version 4.0 versucht vor allem sprachlich einige Dinge zu vereinfachen oder klarzustellen, sodass es weniger Interpretationsspielraum gibt. Spezielle rechtliche Anpassungen vor allem für Länder der EU helfen, eine Lizenz länderübergreifend zu nutzen.

Es gibt aber noch weitere Änderungen.

Heilungsfrist

Verstieß bisher jemand gegen eine CC-Lizenz, verlor derjenige jegliches Recht, den Inhalt unter einer CC-Lizenz zu nutzen. Durch eine Änderung kann dieses Recht erhalten bleiben, wenn derjenige innerhalb von 30 Tagen den Fehler (zum Beispiel) eine fehlende Urheber- oder Lizenzangabe korrigiert.

ShareAlike auf das gesamte Werk

Durch den Zusatz „ShareAlike“ (kurz: SA; auf Deutsch „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“) wollen viele Urheber sicherstellen, dass abgeleitete Werke wieder unter der gleichen oder einer ähnlichen Lizenz veröffentlicht werden. So ist es nicht möglich, die Rechte weiter auszubauen (zum Beispiel Wegfall der Namensnennung) oder einzuschränken (zum Beispiel nur eine Benutzung für nicht-kommerzielle Inhalte).

Dies ging bisher auch, nur war der Absatz immer so formuliert, dass nur die veränderten oder ergänzten Teile eines Werkes unter der neu gewählten Lizenz stehen würden. Alles, was unverändert blieb, musste exakt die gleiche ShareAlike-Lizenz wie zuvor tragen.

Da dies eine Masse an Lizenzangaben erfordern würde (und praktischerweise nie umgesetzt wurde), darf nun das Gesamtwerk mitsamt unveränderter Inhalte unter der neuen zu ShareAlike-ähnlichen Lizenz veröffentlicht werden.

Datenbankrechte inklusive

Die Version 3.0 der lokalisierten CC-Lizenzen (also die für jedes Land angepassten) enthielten keine Regeln bzgl. Datenbankrechten. Da es in den meisten europäischen Ländern aber gesetzlich verankerte Datenbankrechte gibt, wurden diese in die lokalisierten CC-Lizenzen mit aufgenommen.

Namensnennung

Die Namensnennung („Attribution“) erlaubt nun auch, dass ein Link mit den jeweiligen Informationen zum Urheber angegeben werden kann. Bisher war es notwendig, alle Informationen direkt im Werk mit anzugeben.

Nicht kommerziell hat sich nicht geändert

Die Definition von „nicht kommerziell“ wurde nicht geändert und ist immer noch sehr frei interpretierbar. Zitat: „Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.” (siehe FAQ 🇬🇧). Da nicht eindeutig geklärt ist, wie es mit Werbung auf Blogs aussieht, um diesen zu finanzieren, oder mit Flattr-Buttons, sollte man die NC-Lizenzen von Creative Commons wirklich nur gezielt und sparsam einsetzen.

Keine automatische Aktualisierung

Wer seine Inhalte unter eine CC-Lizenz stellt, konnte bisher sicher sein, dass diese Lizenz immer gilt und nicht automatisch auf eine neue Version der Lizenz umgestellt wurde. Dies gilt auch weiterhin, es gibt also keine automatische Update-Funktion.

Eine Ausnahme hiervon sind die ShareAlike-Lizenzen, die eine Relizenzierung unter einer ähnlichen Lizenz ermöglichen 🇬🇧 – und dazu zählt auch eine neuere Version der Lizenz.

Fazit

Insgesamt hat sich wenig geändert, es wurde aber vieles genauer beschrieben und korrigiert, was die Verwendung der Lizenz noch einfacher macht. Selbst ohne Jurastudium versteht man, was man mit CC-lizenzierten Inhalten machen darf und was nicht.

Obige Änderungen sind aber nur ein kleiner Teil. Alle weiteren können direkt bei Creative Commons nachgelesen werden.

Wer selbst eine Creative-Commons-Lizenz für seine Inhalt nutzen will und nicht genau weiß, was er nehmen soll, findet Hilfe auf der Webseite „Choose a License“. Die deutschsprachige Seite erklärt nun noch genauer, was die einzelnen Zusätze ShareAlike (SA), NoDerivative (ND) und NonCommercial (NC) bedeuten und welche Auswirkungen dies hat.

Hinweis:

Für ubuntuusers.de ändert sich nichts. Es werden bis auf Weiteres die bereits bekannten Creative-Commons-Lizenzen benutzt: in Ikhaya Version 3, im Forum und Wiki Version 2.

Veröffentlicht von Dee | 29. Januar 2014 11:45 | Kategorie: Linux und Open Source | # Fehler im Artikel melden

Scheli

Lokalisierungsteam

Avatar von Scheli
1 29. Januar 2014 13:57

Warum keine 4er Lizenz für ubuntuusers.de? Der Aufwand wäre doch nicht groß oder?

Dee

Avatar von Dee
2 29. Januar 2014 17:12

@1: Wird es demnächst ggf. bei Ikhaya geben. Aber es hat einen Grund, wieso Forum und Wiki noch unter Version 2 stehen.

Developer92

Avatar von Developer92
3 30. Januar 2014 03:33

@2:

Aber es hat einen Grund, wieso Forum und Wiki noch unter Version 2 stehen.

Und welchen wenn man Fragen darf?

Hefeweiz3n

Moderator, Webteam

Avatar von Hefeweiz3n
4 30. Januar 2014 09:00

@3: Wenn ich das richtig sehe (Bin in der Lizenzsache nicht so drin): Wir bräuchten die Erlaubnis jedes einzelnen Benutzers bzw. Autors um alle alten Beiträge (Forum und Wiki) unter eine andere Lizenz stellen zu dürfen.

Das ganze nur für neue Beiträge im Forum zu machen wäre vllt. möglich, aber wäre sicher auch viel Kuddelmuddel. Beim Wiki sieht es schon anders aus, da die Artikel wachsen und somit fast immer alte Teile enthalten. Hier ginge also ohne Erlaubnis ohne komplett neuschreiben gar nichts. Und bei 0 neu anzufangen nur wegen einer Lizenz wäre sicher auch nicht ganz im Sinne unsrer Nutzer 😉.

Der_Hausgeist

Avatar von Der_Hausgeist
5 30. Januar 2014 18:34

Wie will man das denn realisieren? Dann müsste ja unter jedem Beitrag im Forum und hier die Lizenz einzeln aufgeführt werden, und nicht, wie im Moment, im Fußbereich der Seite mit einem Link.

Wäre rein technisch natürlich möglich - aber wozu sich die Mühe machen?

Ubunterros

Avatar von Ubunterros
6 30. Januar 2014 21:14

Das wird wahrscheilich mit dem Datum: von z.b 03.12.2009 bis 05.06.2013 Vesion 2.

Wenn aber jemand zum Beispiel etwas von heise.de als Zitat einfügt, genügt ein (Quelle: heise.de/Artikel/82099)?

Ich persönlich würde das unterlassen oder mit eigenen Worten zusammenfassen, in dem Fall ist man auf der sicheren Seite 😇

FLoH.tar

7 1. Februar 2014 15:00

Hinweis: Im Abschnitt »Heilungsfrist« ist eine Klammer zu viel. Wobei ich nicht ganz verstehe, warum die Lizenz gerade an dieser Stelle aufgeweicht wurde. Das führt doch dazu, dass jemand, der Inhalte für seine Werke wiederverwenden möchte, erst mal nichts auf ihre Lizenzierung gibt, quasi aus dem vollen schöpft und einfach evtl. Beschwerden der Urheber abwartet. Bis dahin kann er ja die Inhalte zumindest implizit als seine eigenen ausgeben.

katze_sonne

Avatar von katze_sonne
8 1. Februar 2014 23:35

@7: Ist korrigiert. Ansonsten kannst du für die Rechtschreibfehler melden Funktion auch immer den Link unter dem Artikel benutzen ☺

Developer92

Avatar von Developer92
9 2. Februar 2014 00:45

@8: Allerdings spricht @7 einen interessanten Punkt an, denn danke der Heilungsfrist kann man jetzt auch gerne mal das ein oder andere Urheberrecht verletzten ohne gleich daraus Konsequenzen ziehen zu müssen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

@4: Hm, okay. Im Prinzip fehlt da quasi die Möglichkeit eines Upgrades so wie bei den GPL Lizenzen ☺

katze_sonne

Avatar von katze_sonne
10 2. Februar 2014 02:56

@9: Mag schon sein, dass er da einen interessanten Punkt anspricht, aber darauf hatte ich mich garnicht bezogen - ich meinte damit eigentlich nur, dass ich den Fehler korrigiert habe, auf den er hingewiesen hatte 😉

Zu dem angesprochenen Punkt: Ich sehe das eher als unproblematisch an, denn wer so denkt, dem war das eigentlich auch schon vorher egal. Allerdings kenne ich mich da auch nicht wirklich aus, wie das rechtlich aussieht und wie genau das jetzt in der CC Lizenz formuliert ist. Also keine Ahnung, ob das mit den 30 Tagen erst gilt, wenn der Rechteinhaber einen darauf hinweist. Aber ich habe jetzt auch keine Zeit, mich damit zu beschäftigen. Ich persönlich finde die Regel prinzipiell eher gut, denn es kann jedem mal passieren, dass er kurz vergisst, die Lizenz anzugeben - und dann wegen so einen kleinen Fehlers gar nicht mehr das Werk unter dieser Lizenz nutzen zu dürfen wäre dann ziemlich doof. IMHO.

Developer92

Avatar von Developer92
11 2. Februar 2014 04:49

@10:

und dann wegen so einen kleinen Fehlers gar nicht mehr das Werk unter dieser Lizenz nutzen zu dürfen wäre dann ziemlich doof.

Das ist richtig, allerdings erwarte ich von einer Person die ihre Werke unter einer CC-Lizenz freigibt eine gewisse Einsicht wenn man - aus Versehen - gegen die Lizenz verstößt. Ansonsten würde sich das irgendwie widersprechen, oder nicht?

nettozählt

12 3. Februar 2014 14:14

@11:

Wikipedia muss sich derselben Problematik genauso unterwerfen.

katze_sonne

Avatar von katze_sonne
13 3. Februar 2014 16:23

@11: Einsicht ist immer gut. Aber niemand kann dir das garantieren und deshalb wird das ganze nochmal schriftlich festgehalten... Zudem @12 ja auch noch ein gutes Argument gebracht hat. Wenn "auf der anderen" Seite gar keine reale Person ist. Naja, am besten ist es sowieso immer, direkt alles richtig entsprechend der Lizenz zu machen.