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Definition Freier Inhalte

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Frei oder offen? Die Freie-Software-Welt streitet sich schon länger über diese Begrifflichkeiten und immer wieder sorgen die unterschiedlichen Interpretationen für Missverständnisse in der Kommunikation. Die Open Definition will nun zumindest für Freie Inhalte klären, was offen ist. Soweit verständlich?

Open Definition 2.0

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Logo der Open Knowledge Foundation
Lizenz: CC-BY-SA 4.0

Die Open Definition wurde letzte Woche in der neuen Version 2.0 🇬🇧 (nach 1.1) veröffentlicht und soll klar definieren, was man unter dem Begriff „offen“ versteht, den man im Deutschen eher mit „frei“ übersetzen würde – und dann wieder in die Bredouille gerät, zwischen Freiheit (etwas zu tun) und Freibier (kostenlos) unterscheiden zu müssen.

Dieser letzte Unterschied der Kostenfreiheit, der bei Freien Lizenzen wichtig ist, stellt sich bei Freien Inhalten gemäß der Open Definition aber nicht. Denn allgemeiner ausgeweitet auf den Begriff Wissen, heißt es (Zitat):

„Knowledge is open if anyone is free to access, use, modify, and share it — subject, at most, to measures that preserve provenance and openness.“

Zu Deutsch: „Wissen ist frei, wenn jeder ohne Beschränkung darauf zugreifen, es benutzen, verändern und teilen kann – mit der maximalen Einschränkung, diese Freiheit und die Urheber beizubehalten.“

Die Open Definition lehnt sich damit sehr stark an der Definition für „Free Cultural Works“ 🇬🇧 an.

Genaue Definition

Damit ein Inhalt/ein Werk offen – oder frei – sein kann, muss es drei Bedingungen genügen:

  1. Es muss unter einer Freien Lizenz veröffentlicht werden. Die Definition für eine Freie Lizenz leitet sich dabei von der Open Source Definition 🇬🇧 ab und enthält die vier wichtigen Grundsätze, dass jeder ohne Einschränkung das Programm ausführen, untersuchen, verändern und verbreiten darf.

  2. Das Werk muss als Ganzes ohne besondere Kosten (ausgenommen sind einmalige Herstellungskosten, z.B. für das Brennen einer CD) zur Verfügung gestellt werden. Lizenzangaben müssen dem Werk beiliegen.

  3. Das Werk muss in einem offenen Format vorliegen, dass keinen Patenten oder besondere Lizenzen unterliegt. Dabei ist die Definition eines offenes Formates aber so weit abgeschwächt, dass es ausreicht, wenn ein FLOSS-Programm den Inhalt verarbeiten kann.

Vor allem der zweite Punkt unterscheidet Freie Inhalte von Freier Software, da letztere auch explizit gegen Entgelt vertrieben werden kann. Dabei hat der Käufer aber dann die oben aufgeführten Rechte, den Quellcode einsehen und bearbeiten zu können. Die Open Definition will dagegen explizit sicherstellen, dass das Wissen der Freien Inhalten sich ohne Zugangsbeschränkung (und dazu zählen auch monetäre Mittel) verbreiten kann.

Erlaubte Einschränkungen

Die Nutzung einer Freien Lizenz erlaubt dabei gewisse Einschränkungen. So ist es erlaubt, dass der Urheber immer mit angegeben werden muss. Zusätzlich darf die Lizenz auch ein Copyleft haben, sodass abgeleitete Inhalte unter einer gleichen Lizenz veröffentlicht werden müssen. Es gibt noch mehr Einschränkungen, diese sind jedoch die zwei wichtigsten.

Damit kann man per Definition die (meisten) Creative-Commons-Lizenzen für Freie Inhalte benutzen und erfüllt damit die Open Definition. Das Copyleft wird beispielsweise durch die Share-Alike-Klausel sichergestellt.

Wichtig: Die beiden Creative-Commons-Lizenztypen Non-Derivative (keine Ableitung erlaubt) und Non-Commercial (kommerzielle Nutzung nicht erlaubt) fallen dabei nicht unter die Open Definition, wie auch der CC-Lizenzseite mit dem Hinweis „Dies ist keine Free-Culture-Lizenz.“ entnommen werden kann. Dies bezieht sich dabei auf die Definition für „Free Cultural Works“ 🇬🇧 von oben, auf der die Open Definiton basiert.

Eine Liste der Freien Lizenzen, die die Bedingungen oben erfüllen, findet man auf der Open-Definition-Webseite 🇬🇧.

Veröffentlicht von Dee | 14. Oktober 2014 19:15 | Kategorie: Linux und Open Source | # Fehler im Artikel melden

putzerstammer

Avatar von putzerstammer
1 14. Oktober 2014 19:23

interessanter Bericht 👍 und hier gibt es auch noch was zu Lesen https://www.gnu.org/home.de.html

fuchur

Avatar von fuchur
2 17. Oktober 2014 08:50

Danke für diese interessante Zusammenfassung.

Ich kann allerdings nicht ganz nachvollziehen, warum die CC-Non-Derivative-Lizenz ausgeschlossen wurde: Angenommen, ich verfasse ein (wissenschaftliches) Schriftstück und entscheide mich für eine Veröffentlichung im Internet unter einer "freien" Lizenz. Wenn meine Thesen und Erkenntnisse wirklich interessant für den Rest der Welt sind, dann bringe ich mich mit dieser Veröffentlichung im Idealfall in einen öffentlichen Diskurs ein. Und im Rahmen dieses Diskurses gehört es doch zu den allgemeinen Gepflogenheiten, einmal veröffentlichte Texte nicht einfach zu verändern, sondern sie in ihrer Ursprungsform zu zitieren, zu kritisieren und gegebenenfalls weiter zu entwickeln. Genau dieses Verfahren würde m.E. durch CC-BY-ND repräsentiert und schränkt die Freiheit der Wissenschaft meiner Meinung nach auch nur insoweit ein, als dass man den/die Leser/Forscher dadurch zu methodisch sauberer Arbeit zwingt und den Von-und-Zu-Guttenbergs dieses Landes nicht Tür und Tor öffnet.

Dee

Avatar von Dee
3 18. Oktober 2014 12:33

@2: Danke für die Anmerkungen. Also die CC-NC- und CC-ND-Lizenzen werden auch von Creative-Commons selbst als unfrei dargestellt. Grund ist eben, dass sie eine der vier Freiheiten (und zwar genau die Weiterbearbeitung) einschränken bzw. unmöglich machen. Damit kann es keine Freie Lizenz mehr sein.

Ggf. missverstehst Du den ND-Zusatz aber. Ein wichtiger Aspekt von Freien Lizenz und Freien Inhalten ist, dass man sie weiterbearbeiten darf. Das heißt, obigen Artikel darf jeder ergänzen, verändern, darauf aufbauen etc., solange er die Lizenz bei der Veröffentlichung beibehält und mich bzw. Ikhaya als Autor nennt.

Ein Nicht-ND erlaubt nicht, dass man das Werk einfach klaut und als eigenes ausgibt. Ganz im Gegenteil! Das stellt der BY-Zusatz bei CC-Lizenzen immer sicher.

Bei wissenschaftlichen Arbeiten stellt sich die Frage meist eher nicht, da es eher selten vorkommt, dass jemand eine komplette wissenschaftliche Arbeit erweitert/ergänzt und danach veröffentlicht. Vor allem ist so eine Ergänzung (je nach Ausmaß) keine eigene Leistung und wäre wissenschaftlich sowieso nicht anerkannt. Und wer klauen will, klaut – unabhängig von der Lizenzwahl.

fuchur

Avatar von fuchur
4 19. Oktober 2014 08:40

Bei wissenschaftlichen Arbeiten stellt sich die Frage meist eher nicht, da es eher selten vorkommt, dass jemand eine komplette wissenschaftliche Arbeit erweitert/ergänzt und danach veröffentlicht.

Das stimmt natürlich, aber bei kürzeren Artikeln wäre das ja schon denkbar. Also angenommen, ich würde Teile Deines Artikels kopieren und beispielsweise in einem eigenen Blog verwenden. Wäre dann der CC-BY doch Genüge getan, wenn ich am Ende dieses Eintrages darauf hinweise, dass ich Teile meines Textes von Dir übernommen habe, oder? Dann wäre aber für den Leser meines Blogs nicht auf den ersten Blick ersichtlich, in welchem Maße und an welchen Stellen meines Textes ich mich bei Dir "bedient" habe, es sei denn er vollzieht dies in deinem Originalbeitrag selbst nach,oder?

Dee

Avatar von Dee
5 20. Oktober 2014 06:51

Dann wäre aber für den Leser meines Blogs nicht auf den ersten Blick ersichtlich, in welchem Maße und an welchen Stellen meines Textes ich mich bei Dir "bedient" habe

Das ist richtig. Bei Software-Lizenzen wie der GPL bist Du (eigentlich) verpflichtet, jede Zeile anzugeben, die Du ergänzt/geändert hast. (Also ohne Markierung ist vom Original.)

Bei Lizenzen für kreative Inhalte ist das meist nicht so. Es reicht die Nennung des Urhebers und am besten ein Link auf das Original (das zweite ist aber keine Pflicht). Das ist aber auch nicht schlimm, da es um die Verbreitung von Wissen geht und nicht um die Verbreitung der eigenen Leistung.

fuchur

Avatar von fuchur
6 20. Oktober 2014 20:16

Das ist aber auch nicht schlimm, da es um die Verbreitung von Wissen geht und nicht um die Verbreitung der eigenen Leistung.

Da gebe ich persönlich Dir und auch den übrigen Befürwortern solch freier Lizenzen zwar völlig recht, aber ich kenne auch genügend Menschen, die das etwas anders sehen und die deshalb gar nicht erst auf die Idee kommen, zu einer Copy-Left-Lizenz zu greifen, sondern stattdessen beim klassischen Urheber- und Verwertungsrecht bleiben und ihre Texte und Arbeitsmaterialien ausschließlich traditionell über Verlage veröffentlichen.

Bei allem Respekt und Enthusiasmus für den Gedanken der Freiheit und Offenheit finde ich es daher dennoch schade, dass Kompromisslösungen - und eine solche stellt für mich eben die ND-Klausel dar - so stiefmütterlich behandelt werden, anstatt sie eben als möglichen Kompromiss für diejenigen zu "bewerben", die sich (noch) nicht zu einer völlig offenen Lizenz durchringen können.

Dee

Avatar von Dee
7 23. Oktober 2014 07:03

finde ich es daher dennoch schade, dass Kompromisslösungen so stiefmütterlich behandelt werden

Inwiefern denn stiefmütterlich. Auf der CC-Lizenzseite kannst Du auch die ND-Lizenzen ohne Schwierigkeit auswählen. Es ist nach Definition zwar keine Freie Lizenz, weil es die Rechte zu stark einschränkt, aber das hindert die Nutzung ja nicht. Ein ND oder NC erlaubt immer noch mehr als das normale Urheberrecht. Die meisten Bands, die ich höre, nutzen den ND-Zusatz für ihre Musik.